Adelsberger Fensterbau GmbH


Impressum

Adelsberger Fensterbau GmbH
Bahnhofstraße 25-29
37627 Deensen

Telefon: +49 5532 - 9837080
Fax: +49 5532 - 9837089


eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Jörg Adelsberger

Registergericht:  Amtsgericht Hildesheim
Registernummer: HRB 110742

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 198335473

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Einsatz von Google Analytics
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Betreuende Internetagentur:

Homburg Websolution - Homepages aus Stadtoldendorf


AGB


Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Adelsberger Fensterbau GmbH

Allgemeines
Jeder Vertragspartner erkennt die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen als vertraglich bindend an, soweit nicht abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner schließen wir hiermit aus. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Verträge.


Angebote und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Maßgebend für die Lieferung ist das Aufmaß, bei welchem Art und Ausführung der Leistung durch den Bauherrn festgelegt werden müssen. Auftragsbestätigungen und Maßblätter sind vom Auftraggeber nach Erhalt sofort zu prüfen. Werden uns Fehler bzw. Abweichungen nicht innerhalb unverzüglich, spätestens aber in 4 Werktagen gemeldet, so gelten Auftragsbestätigungen und Maßblätter als genehmigt. Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Frist verursacht werden, sind von unserem Vertragspartner zu tragen. Nachträgliche Änderungen werden gesondert nach Fertigungsstand berechnet.


Preis
Unsere Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Weichen die Maße zwischen Angebot und Ausführung voneinander ab, sind wir berechtigt, Mehrpreise nach unserer jeweils gültigen Preisliste zu verlangen. Arbeiten, die nicht ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung bezeichnet sind, werden gesondert berechnet.


Zahlungen
Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Zahlungsbetrag verfügen können.
Die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen seitens unserer Vertragspartner ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt aufgrund unumstrittener, anerkannter oder rechtskräftiger Forderungen.
Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen und zwar bis zur Höhe von 30% vor Aufnahme unserer Produktions- bzw. Montagearbeiten.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann unser Vertragspartner nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


Kreditgrundlage und Kündigungsrecht
Voraussetzung unserer Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Auskünfte, z.B. Wirtschaftsauskunft, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenen Höhe nicht unbedenklich erscheinen lassen, oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen (z.B. Zahlungseinstellung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw.) oder zahlt unser Vertragspartner fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheit ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen unbeschadet der weiteren gesetzlichen Rechte zu verlangen.
Weiter sind wir wahlweise berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn unser Vertragspartner seine Zahlungen einstellt oder über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels Masse abgelehnt wird.


Ansprüche bei Mängeln, Schadenersatz und Rücktritt
Liegt ein Mangel vor, so kann unser Vertragspartner Nacherfüllung nach den gesetzlichen Regelungen verlangen. Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehl geschlagen.
Nacherfüllungsansprüche von Unternehmern setzen voraus, dass diese ihren Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von sieben Werktagen angezeigt werden.
Die Verjährungsfrist für Sachmängelhaftung ist auf ein Jahr begrenzt. Bei Geschäften mit Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.
Gleich aus welchem Rechtsgrund haften wir gegenüber gewerblichen Vertragspartnern aus Schadenersatz nur, wenn der Schaden von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurde oder auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz unsererseits oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist.
Unsere Haftung ist bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diesem Fall nicht für entgangenen Gewinn und für nichtvorhersehbare Folgeschäden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung aufgrund von zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes vorgesehen ist, oder wenn Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.
Nicht bekannte technische Schwierigkeiten oder solche, die die Ausführung unzumutbar machen, höhere Gewalt einschließlich Arbeitskämpfe sowie unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten beim Vorlieferanten, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.
Tritt unser Vertragspartner vom Vertrag zurück oder kündigt er diesen ohne Grund, sind wir berechtigt, unseren entgangenen Gewinn pauschal mit 10% des Nettoauftragswertes ohne Nachweis in Rechnung zu stellen. Unserem Vertragspartner wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht standesgemäß oder wesentlich niedriger ist als die von uns angesetzte Pauschale. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.


Lieferung und Montage
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr unseres Auftragspartners, auch bei frachtfreier Lieferung ab Werk. Der Auftraggeber sichert die Befahrbarkeit der Entladestelle für Pkw und geeignete Entlademöglichkeit zu. Bei Fehlen dieser Voraussetzungen haftet er für zusätzliche Kosten und etwaige Schäden.
Vereinbarte Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten, werden aber nach Möglichkeit von uns eingehalten. Verzögern sich das Aufmaß oder unsere Arbeiten aus Gründen die unser Vertragspartner zu vertreten hat, so verlängern sich Lieferfristen um den Zeitraum der Verzögerung.


Abnahme
Die Abnahme unserer Arbeiten soll unverzüglich nach deren Beendigung erfolgen, auf Verlangen unseres Vertragspartners schriftlich. Verlangt unser Vertragspartner keine Abnahme, so gelten unsere Arbeiten als abgenommen, wenn sie für einen Zeitraum von mindestens einem Monat in Benutzung genommen worden sind.


Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).
Wir behalten uns das Eigentum vor bis zu vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung.
Die Bestellung, Verarbeitung, Verbindung und Vermischung durch unsere Vertragspartner erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Soweit wir nicht kraft Gesetzes Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt unser Auftraggeber uns schon jetzt im Wert der Vorbehaltswaren Miteigentum an der hieraus entstandenen Sache und tritt uns insoweit schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen im Wert der Vorbehaltswaren mit allen Rechten ab.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmern ist Holzminden. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Betriebssitz.


Salvatorische Klausel
Sollt eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt ebenso wie der geschlossene Vertrag. Für diesen Fall sind sich die Parteien einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt werden soll, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.